Dieses Angebot soll ab 2025 die schon bestehenden pflegefreien Angebote Urnengemeinschaftsgrab und pflegevereinfachtes Reihengrab ergänzen. Die Partnergrabstätte ist ein für die Angehörigen pflegefreies Angebot für zwei Urnen. Die Grabstätte wird vom Friedhof angelegt, dauerhaft mit immergrünen Bodendeckern bepflanzt und für mindestens 20 Jahre auch gepflegt. Als Grabsteine werden liegende Kissensteine aus Naturstein wiederverwendet, die schon einmal beschriftet waren und aufgegeben wurden. Die neue Inschrift besteht aus den Vorund Zunamen und den Lebensdaten der beiden Bestatteten. Um diese Steinmetzarbeiten und die gärtnerische Ausführung kümmert sich die Friedhofsverwaltung. Eine saisonale Bepflanzung ist von den Angehörigen auf einer Teilfläche möglich. Nach der zweiten Bestattung verlängert sich einmalig die Ruhe- und Nutzungszeit durch einen Gebührenbescheid für weitere 20 Jahre. Die Ev.-Luth. St. Georg-Kirchgemeinde Chemnitz Rabenstein hat durch den Kirchenvorstand dieses neues Grabangebot für beide Friedhöfe beschlossen. Dazu wurden die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung geändert und durch das Regionalkirchenamt geprüft und bestätigt. Diese Änderungen und die entsprechenden Gebühren sind im landeskirchlichen Friedhofsanzeiger https://engagiert.evlks.de/landeskirche/kirchenrecht/elektronischerfriedhofsanzeiger erschienen und für jedermann einsehbar. Dort sind auch zukünftig alle Änderungen als offizielle Veröffentlichung zu finden! Bei Fragen zu diesem Angebot und den Friedhöfen allgemein steht der Friedhofsverwalter Volker Heim unter der Tel.Nr. 0371/8200885 gern zur Verfügung.