Dabei sind als Besonderheit die zwei verschiedenen Grabfelder anzusehen:

Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften

Diese bilden eine zeitgemäße und ausgewogene Grabanlage mit bodendeckender Bepflanzung und individuellen Grabmalen. Trennhecken und Kies sind hier nicht möglich.

Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften

Hier sind nur allgemeine Richtlinien festgelegt, die der Würde des Ortes entsprechen und sich in die Art des Friedhofes und seiner Abteilungen einordnen.

Das Friedhofspersonal steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung.

Sargbestattungswahlgrab

- Grabstellen für ein, zwei oder mehrere Erdbestattungen (= 1 oder bis 4 Grablager)
- freie Platzauswahl, Nutzungsrecht für 20 Jahre und verlängerbar
- pro Grablager eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich 
- in beiden Grabfeldern möglich

Urnenwahlgrab

- Grabstellen für eine oder zwei Urnen (= ein Grablager)
- freie Platzauswahl, Nutzungsrecht für 20 Jahre und verlängerbar
- in beiden Grabfeldern möglich

Sargbestattungsreihengrab

- Grabstelle für eine Erdbestattung, nur im allgemeinen Grabfeld
- Belegung nach der Reihe, deshalb keine Wahlmöglichkeit
- Nutzungsrecht für 20 Jahre, nicht verlängerbar (= ein Grablager )

Sargbestattungsreihengrab - pflegeleicht

- einheitlich gestaltete Reihengräber für eine Erdbestattung
- Belegung nach der Reihe, deshalb keine Wahlmöglichkeit
- Nutzungsrecht für 20 Jahre, nicht verlängerbar (= ein Grablager)
- einmalige Zahlung aller Gebühren, inklusive einem liegenden Grabmal
- Pflege der Anlage durch den Friedhof, nur Grabfeld mit zusätzlichen Vorschriften

Urnengemeinschaftsgrab

- Grabstelle für eine Urnenbeisetzung mit gemeinschaftlichem Grabmal 
- eingeschränktes Nutzungsrecht für 20 Jahre, nicht verlängerbar
- Grabpflege der Anlage durch den Friedhof   
- einmalige Zahlung aller Gebühren, inklusive namentlicher Nennung 
- keine Umbettung möglich, Grabfeld mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften