In der Ausgabe des Georgsboten April-Mai 2025 war bereits ein Artikel zum neuen Angebot der Partnergrabstätten erschienen. Da es für dieses Angebot einige Nachfragen gab, möchten wir hiermit eine

Präzisierung nachreichen: Es besteht nach Beschluss des Kirchenvorstands vom 7.5.2025 grundsätzlich die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für eine solche Grabstätte im Sinne der Vorsorge im Voraus zu erwerben. Die damit verbundenen Konditionen leiten sich aus der Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung ab.

Bei Fragen zu diesem Angebot und dem Friedhof allgemein steht unser Friedhofsverwalter, Herr Volker Heim (Telefon: 037182008 85) gern zur Beratung zur Verfügung.